Erweitern Sie Ihr Wissen!
In der umfangreichen Auswahl an Fachbüchern im Online-Shop von Thalia finden Sie für jedes Thema relevante Fakten und fundiertes Fachwissen!
Jetzt mehr erfahren
Anzeige

    Was bedeutet Kinderfreibetrag und was bedeutet das für deine Steuererklärung?

    11.08.2025 8 mal gelesen 0 Kommentare
    • Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Betrag, der das zu versteuernde Einkommen von Eltern mindert.
    • Er sorgt dafür, dass ein Teil der Kosten für das Kind bei der Steuerberechnung steuerfrei bleibt.
    • In der Steuererklärung wird geprüft, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für die Eltern finanziell günstiger ist.

    Definition des Kinderfreibetrags und seine Bedeutung für deine Steuererklärung

    Kinderfreibetrag – das klingt erstmal nach einem trockenen Steuerbegriff, aber dahinter steckt eine ziemlich praktische Sache für Eltern. Im Kern handelt es sich um einen festgelegten Betrag, den das Finanzamt bei der Berechnung deines zu versteuernden Einkommens berücksichtigt, wenn du Kinder hast. Der Clou: Dieser Freibetrag sorgt dafür, dass ein Teil deines Einkommens steuerfrei bleibt, weil der Staat anerkennt, dass Eltern für den Unterhalt und die Betreuung ihrer Kinder aufkommen müssen.

    Werbung

    Für deine Steuererklärung bedeutet das konkret: Das Finanzamt prüft automatisch, ob für dich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist. Der Kinderfreibetrag wird also nicht einfach so gewährt, sondern im sogenannten Günstigerprüfungsverfahren mit dem Kindergeld verglichen. Liegt der steuerliche Vorteil durch den Freibetrag über dem Kindergeld, profitierst du von einer niedrigeren Steuerlast. Das kann sich gerade bei höheren Einkommen spürbar bemerkbar machen.

    Erweitern Sie Ihr Wissen!
    In der umfangreichen Auswahl an Fachbüchern im Online-Shop von Thalia finden Sie für jedes Thema relevante Fakten und fundiertes Fachwissen!
    Jetzt mehr erfahren
    Anzeige

    Ein wichtiger Punkt: Der Kinderfreibetrag besteht eigentlich aus zwei Komponenten – dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes und dem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Beide zusammen ergeben den Gesamtbetrag, der pro Kind angesetzt wird. Dieser Betrag wird jeweils zur Hälfte beiden Elternteilen zugerechnet, es sei denn, du beantragst eine andere Aufteilung.

    In deiner Steuererklärung taucht der Kinderfreibetrag übrigens ganz automatisch auf, sobald du dein Kind angibst. Ein separates Beantragen ist in der Regel nicht nötig – das nimmt dir das Finanzamt ab. Klingt erstmal nach Bürokratie, aber eigentlich ist es ziemlich unkompliziert, wenn man weiß, worauf es ankommt.

    Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld in der Steuererklärung

    Der Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld sorgt regelmäßig für Stirnrunzeln – kein Wunder, denn beide Begriffe begegnen dir in der Steuererklärung, doch sie wirken ganz unterschiedlich. Während das Kindergeld eine monatliche Zahlung ist, die du direkt aufs Konto bekommst, ist der Kinderfreibetrag ein steuerlicher Vorteil, der sich erst bei der Einkommensteuer bemerkbar macht.

    • Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen ausgezahlt. Es ist ein fester Betrag pro Kind, der dir regelmäßig überwiesen wird. Das Geld steht dir sofort zur Verfügung und ist nicht steuerpflichtig.
    • Kinderfreibetrag hingegen mindert das zu versteuernde Einkommen. Er wird nicht ausgezahlt, sondern reduziert indirekt deine Steuerlast. Das passiert erst nachträglich, wenn das Finanzamt deine Steuererklärung prüft.

    Jetzt kommt der Kniff: Du bekommst nicht beides voll angerechnet. Das Finanzamt prüft automatisch, ob das Kindergeld oder der steuerliche Vorteil durch den Kinderfreibetrag für dich günstiger ist. Sollte der Freibetrag mehr Steuern sparen, als du Kindergeld erhalten hast, bekommst du die Differenz erstattet. Das nennt sich Günstigerprüfung und läuft komplett im Hintergrund ab – du musst nichts extra beantragen.

    Unterm Strich: Kindergeld bringt sofort Geld, der Kinderfreibetrag wirkt sich erst mit der Steuererklärung aus. Welcher Vorteil am Ende für dich zählt, hängt von deiner individuellen Steuersituation ab. Gerade bei höheren Einkommen kann der Freibetrag attraktiver sein – aber das entscheidet das Finanzamt für dich, ohne dass du dich darum kümmern musst.

    Pro- und Contra-Tabelle: Kinderfreibetrag in der Steuererklärung

    Pro Contra
    Reduziert das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast spürbar Wirkung entfaltet sich erst mit der Steuererklärung, nicht über regelmäßige Zahlungen
    Automatische Günstigerprüfung: Das Finanzamt wählt vorteilhaft zwischen Kindergeld und Freibetrag Nicht immer ist der Freibetrag günstiger als das Kindergeld – insbesondere bei niedrigerem Einkommen
    Auch auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kann sich der Freibetrag günstig auswirken Ansprüche und Aufteilung (z. B. bei getrennten Eltern) können kompliziert sein
    Gilt auch für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium (bis 25 Jahre) Nachweise über Ausbildungsstatus und weitere Details müssen bereitgestellt werden
    Kein extra Antrag nötig – die Berücksichtigung erfolgt automatisch nach Eintragung des Kindes Fehlerhafte Angaben oder fehlende Nachweise können zu Verzögerungen oder Nachfragen durch das Finanzamt führen

    Wie beeinflusst der Kinderfreibetrag die Höhe deiner Steuerlast?

    Der Kinderfreibetrag kann deine Steuerlast ordentlich drücken – und zwar nicht zu knapp. Er funktioniert wie ein Schutzschild für einen Teil deines Einkommens: Dieser Betrag bleibt komplett steuerfrei. Dadurch verringert sich die Summe, auf die du tatsächlich Steuern zahlen musst. Klingt erstmal simpel, aber die Wirkung ist je nach persönlicher Situation unterschiedlich stark.

    • Je höher dein zu versteuerndes Einkommen, desto größer der Effekt des Kinderfreibetrags. Bei höheren Steuersätzen bringt jeder Euro, der steuerfrei bleibt, mehr Ersparnis.
    • Der Freibetrag wird nicht einfach von der Steuer abgezogen, sondern mindert das Einkommen, das als Grundlage für die Steuerberechnung dient. Das kann sich auf mehrere Steuerarten auswirken, zum Beispiel auch auf den Solidaritätszuschlag oder die Kirchensteuer.
    • Bei zusammen veranlagten Eltern wird der Kinderfreibetrag addiert, was die steuerliche Entlastung noch weiter erhöhen kann.
    • Auch wenn du nur anteilig Anspruch auf den Freibetrag hast, zum Beispiel bei getrennt lebenden Eltern, wirkt sich der zugeteilte Anteil direkt auf deine Steuerlast aus.

    Manchmal sorgt der Kinderfreibetrag sogar dafür, dass du in eine niedrigere Progressionsstufe rutschst. Das bedeutet: Nicht nur die absolute Steuerlast sinkt, sondern auch der Steuersatz auf dein übriges Einkommen kann geringer ausfallen. Gerade bei mehreren Kindern kann das richtig ins Gewicht fallen – da bleibt am Ende des Jahres mehr übrig, als man vielleicht erwartet hätte.

    So wird der Kinderfreibetrag in der Steuererklärung eingetragen

    Um den Kinderfreibetrag korrekt in deiner Steuererklärung zu berücksichtigen, ist die Angabe deiner Kinder im sogenannten Anlage Kind-Formular entscheidend. Hier trägst du alle relevanten Daten zu deinem Kind ein – zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Wohnsitz und gegebenenfalls Angaben zum anderen Elternteil. Diese Informationen sind wichtig, damit das Finanzamt die Berechtigung und die Höhe des Freibetrags prüfen kann.

    • Du findest die Anlage Kind als separates Formular im Steuerprogramm oder in der Papiererklärung. Für jedes Kind muss eine eigene Anlage ausgefüllt werden.
    • Wichtig ist, dass du auch besondere Situationen angibst, etwa wenn dein Kind im Ausland lebt, studiert oder eine Behinderung vorliegt. Solche Angaben können die Höhe des Freibetrags beeinflussen.
    • Falls du den Freibetrag aufteilen oder übertragen möchtest, zum Beispiel bei getrennt lebenden Eltern, gibt es dafür eigene Felder in der Anlage Kind. Hier kannst du angeben, wie der Freibetrag verteilt werden soll.
    • Nach dem Eintragen prüft das Finanzamt automatisch, ob dir der Kinderfreibetrag zusteht und in welcher Höhe er berücksichtigt wird. Ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht erforderlich.

    Ein kleiner Tipp am Rande: Kontrolliere nach dem Ausfüllen noch einmal alle Angaben auf Richtigkeit. Fehlerhafte oder unvollständige Daten können dazu führen, dass der Freibetrag nicht korrekt berücksichtigt wird – und das wäre doch wirklich ärgerlich.

    Beispiel: Auswirkung des Kinderfreibetrags auf deine Steuerberechnung

    Stell dir vor, du bist alleinerziehend, hast ein Kind und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 50.000 €. Wie wirkt sich der Kinderfreibetrag nun konkret auf deine Steuerberechnung aus? Schauen wir uns das mal Schritt für Schritt an – und keine Sorge, es wird nicht zu mathematisch.

    • Das Finanzamt zieht den aktuellen Kinderfreibetrag (zum Beispiel 6.024 € für 2024, davon die Hälfte für dich als alleinerziehenden Elternteil) von deinem zu versteuernden Einkommen ab.
    • Dein neues zu versteuerndes Einkommen beträgt dadurch nur noch 46.988 €.
    • Die Steuer wird jetzt auf diese niedrigere Summe berechnet. Dadurch sinkt nicht nur die Einkommensteuer, sondern oft auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
    • Im Rahmen der Günstigerprüfung vergleicht das Finanzamt, ob das Kindergeld oder der steuerliche Vorteil durch den Freibetrag für dich günstiger ist. Angenommen, der Steuervorteil durch den Freibetrag beträgt 1.200 €, das erhaltene Kindergeld aber nur 1.100 €, bekommst du die Differenz von 100 € zusätzlich erstattet.

    Das Beispiel zeigt: Der Kinderfreibetrag kann deine Steuerlast spürbar senken, vor allem wenn dein Einkommen in einem Bereich liegt, in dem der Steuersatz schon ordentlich zu Buche schlägt. Je nach persönlicher Situation und Anzahl der Kinder kann der Effekt sogar noch deutlicher ausfallen.

    Wer hat Anspruch auf den Kinderfreibetrag und in welcher Höhe?

    Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben grundsätzlich Eltern, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und für ein Kind sorgen, das entweder im eigenen Haushalt lebt oder für das sie Unterhalt leisten. Das gilt übrigens nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder. Eine kleine, aber feine Besonderheit: Der Anspruch bleibt auch bestehen, wenn das Kind bereits volljährig ist – vorausgesetzt, es befindet sich noch in der Ausbildung, studiert oder ist arbeitslos gemeldet (bis maximal zum 25. Geburtstag).

    • Der Kinderfreibetrag wird pro Kind gewährt und grundsätzlich beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zugeordnet. Das bedeutet: Bei zusammenlebenden Eltern profitieren beide anteilig.
    • Alleinerziehende erhalten automatisch ihren hälftigen Anteil. Eine Übertragung des gesamten Freibetrags auf einen Elternteil ist möglich, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt oder verstorben ist.
    • Für das Jahr 2024 beträgt der Kinderfreibetrag insgesamt 6.024 € pro Kind. Davon entfallen 3.012 € auf jeden Elternteil. Zusätzlich gibt es noch den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.464 € pro Elternteil (2.928 € insgesamt).
    • Auch bei getrennt lebenden Eltern wird der Freibetrag normalerweise hälftig aufgeteilt, es sei denn, eine andere Regelung wird beantragt und genehmigt.

    Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf den Kinderfreibetrag ist unabhängig vom Einkommen der Eltern. Es spielt also keine Rolle, wie viel du verdienst – die Voraussetzungen richten sich nach dem Status des Kindes und deiner Unterhaltspflicht.

    Wichtige Tipps zur optimalen Nutzung des Kinderfreibetrags in deiner Steuererklärung

    Wichtige Tipps zur optimalen Nutzung des Kinderfreibetrags in deiner Steuererklärung

    • Prüfe die Aufteilung des Freibetrags: Gerade bei getrennt lebenden Eltern lohnt sich ein genauer Blick. Eine Übertragung des vollen Freibetrags auf einen Elternteil kann steuerlich vorteilhaft sein, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt oder verstorben ist. Stelle dazu rechtzeitig einen Antrag beim Finanzamt.
    • Nutze die Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes: Ohne diese Nummer kann das Finanzamt den Freibetrag nicht korrekt zuordnen. Halte sie also griffbereit und trage sie sorgfältig ein.
    • Beantrage zusätzliche Freibeträge bei Behinderung: Hat dein Kind einen anerkannten Grad der Behinderung, stehen dir unter Umständen weitere steuerliche Vergünstigungen zu. Das solltest du unbedingt in der Steuererklärung angeben.
    • Berücksichtige volljährige Kinder in Ausbildung: Auch wenn dein Kind bereits 18 Jahre oder älter ist, kann der Freibetrag weiter genutzt werden, solange es sich in der ersten Ausbildung oder im Studium befindet. Wichtig: Nachweise wie Immatrikulationsbescheinigungen beilegen!
    • Vergiss nicht den Betreuungsfreibetrag: Neben dem eigentlichen Kinderfreibetrag gibt es den Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung. Dieser wird häufig übersehen, kann aber die Steuerlast zusätzlich senken.
    • Halte Unterlagen bereit: Das Finanzamt kann Nachweise verlangen, etwa über den Ausbildungsstatus oder den Wohnsitz des Kindes. Sorgfältige Dokumentation erspart Rückfragen und Verzögerungen.
    • Aktualisiere deine Angaben jährlich: Lebenssituationen ändern sich – ein Umzug, ein Schulwechsel oder ein Ausbildungsende können Einfluss auf den Freibetrag haben. Passe deine Angaben jedes Jahr an, um keine Vorteile zu verschenken.

    Häufige Fehler beim Beantragen des Kinderfreibetrags und wie du sie vermeidest

    Häufige Fehler beim Beantragen des Kinderfreibetrags und wie du sie vermeidest

    • Unvollständige Angaben zum Kind: Oft werden wichtige Details wie der genaue Ausbildungsstatus, die aktuelle Anschrift oder Zeiträume der Unterhaltsgewährung vergessen. Prüfe, ob alle Felder vollständig und korrekt ausgefüllt sind, um Rückfragen vom Finanzamt zu vermeiden.
    • Versäumte Aktualisierung bei Statusänderungen: Wenn dein Kind beispielsweise ins Ausland zieht, ein freiwilliges soziales Jahr beginnt oder eine Zweitausbildung startet, muss das in der Steuererklärung angegeben werden. Bleib am Ball und melde solche Änderungen zeitnah.
    • Falsche Zuordnung bei Patchwork-Familien: In Familien mit mehreren Sorgeberechtigten oder wechselnden Betreuungsverhältnissen wird der Freibetrag manchmal versehentlich dem falschen Elternteil zugeordnet. Kläre im Vorfeld, wer anspruchsberechtigt ist, und halte Absprachen schriftlich fest.
    • Fehlende Nachweise bei volljährigen Kindern: Gerade bei Kindern über 18 verlangt das Finanzamt oft zusätzliche Unterlagen wie Immatrikulationsbescheinigungen oder Ausbildungsnachweise. Reiche diese direkt mit ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
    • Übersehen von Fristen: Die Beantragung bestimmter Freibetragsübertragungen oder Änderungen ist an Fristen gebunden. Trage dir wichtige Termine in den Kalender ein, damit dir keine steuerlichen Vorteile entgehen.
    • Ignorieren von Sonderfällen: Bei Behinderung, Auslandsaufenthalt oder Unterhaltsvorschuss gelten besondere Regeln. Informiere dich gezielt über Ausnahmen, damit du keine Ansprüche verschenkst.

    Häufige Fragen zum Kinderfreibetrag in der Steuererklärung

    Was ist ein Kinderfreibetrag?

    Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der das Einkommen der Eltern um einen bestimmten Betrag verringert. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, weil der Staat anerkennt, dass Eltern Unterhalt und Betreuungskosten für ihr Kind tragen müssen.

    Wie wirkt sich der Kinderfreibetrag auf meine Steuererklärung aus?

    Der Kinderfreibetrag senkt das zu versteuernde Einkommen und reduziert so die Steuerlast. Das Finanzamt prüft automatisch, ob das Kindergeld oder der steuerliche Vorteil durch den Freibetrag günstiger ist und berücksichtigt diesen optimalen Vorteil.

    Wer bekommt den Kinderfreibetrag und in welcher Höhe?

    Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben Eltern, die für ein Kind sorgen. In der Regel wird der Freibetrag beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte gewährt. Für das Jahr 2024 beträgt der Kinderfreibetrag 6.024 € pro Kind (3.012 € je Elternteil) plus 2.928 € Betreuungsfreibetrag insgesamt.

    Was muss ich beim Eintragen des Kinderfreibetrags in der Steuererklärung beachten?

    Du gibst deine Kinder in der Anlage Kind der Steuererklärung an. Wichtig sind vollständige und korrekte Angaben zum Kind sowie der Nachweis eines Ausbildungs-, Studien- oder Behinderungsstatus, sofern zutreffend. Ein separater Antrag ist für den Kinderfreibetrag meist nicht erforderlich.

    Kann ich den Kinderfreibetrag und das Kindergeld gleichzeitig erhalten?

    Es erfolgt eine sogenannte Günstigerprüfung: Das Finanzamt entscheidet automatisch, welche Möglichkeit für dich günstiger ist. Du erhältst also entweder den steuerlichen Vorteil des Kinderfreibetrags oder das Kindergeld voll angerechnet, aber nicht beides gleichzeitig in voller Höhe.

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
    Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
    Keine Kommentare vorhanden

    Hinweis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf dieser Webseite

    Teile der Inhalte auf dieser Webseite wurden mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Die KI wurde verwendet, um Informationen zu verarbeiten, Texte zu verfassen und die Benutzererfahrung zu verbessern. Alle durch KI erzeugten Inhalte werden sorgfältig geprüft, um die Richtigkeit und Qualität sicherzustellen.

    Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

    Zusammenfassung des Artikels

    Der Kinderfreibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen und kann die Steuerlast senken, wobei das Finanzamt automatisch prüft, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist.

    Erweitern Sie Ihr Wissen!
    In der umfangreichen Auswahl an Fachbüchern im Online-Shop von Thalia finden Sie für jedes Thema relevante Fakten und fundiertes Fachwissen!
    Jetzt mehr erfahren
    Anzeige
    ...
    Was bedeutet für Sie Genuss?

    Nespresso füllt jede Tasse mit höchstem Kaffee-Genuss - finden Sie jetzt Ihre Lieblingssorte und genießen Sie Kaffee in seiner schönsten Form.

    Werbung

    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Trage alle relevanten Kinderdaten vollständig in der Steuererklärung ein: Gib im Formular "Anlage Kind" Name, Geburtsdatum, Wohnsitz und die Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes korrekt an. Nur so kann das Finanzamt den Kinderfreibetrag richtig zuordnen und prüfen.
    2. Nutze die automatische Günstigerprüfung des Finanzamts: Du musst dich nicht selbst entscheiden, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für dich günstiger ist. Das Finanzamt vergleicht beides und berücksichtigt automatisch die für dich vorteilhaftere Variante in deiner Steuererklärung.
    3. Denke an die richtige Aufteilung bei getrennten Eltern: Der Kinderfreibetrag wird grundsätzlich hälftig auf beide Elternteile verteilt. Falls du eine andere Aufteilung wünschst, zum Beispiel bei alleinigem Unterhalt oder wenn ein Elternteil verstorben ist, solltest du dies frühzeitig beim Finanzamt beantragen.
    4. Behalte Nachweise für volljährige Kinder und Sonderfälle bereit: Für Kinder über 18, die noch in Ausbildung oder Studium sind, oder bei Behinderung, verlangt das Finanzamt oft zusätzliche Unterlagen. Reiche Immatrikulationsbescheinigungen, Ausbildungsnachweise oder Atteste direkt mit ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
    5. Kontrolliere und aktualisiere deine Angaben jährlich: Veränderungen wie ein Ausbildungsende, ein Umzug oder ein Auslandsaufenthalt deines Kindes können Einfluss auf den Kinderfreibetrag haben. Prüfe und aktualisiere daher jedes Jahr sorgfältig deine Angaben, damit du keine steuerlichen Vorteile verschenkst.

    Counter